Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
All unsere Angebote, Aufträge, Lieferungen und
Leistungen, auch zukünftige, (im Folgenden „Leistung“) erfolgen ausschließlich aufgrund
unserer AGB. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge mit uns; sie haben auch dann
Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.
Unsere AGB
gelten nur gegenüber Unternehmern (§§ 14, 310 BGB). Unsere AGB gelten ausschließlich.
AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht gesondert
widersprechen. Diese werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung
nicht Vertragsinhalt.
§ 2 Vertragsschluss
a) Falls nicht anders ausdrücklich erklärt,
sind unsere Angebote freibleibend. Aufträge des Kunden können wir innerhalb von 15
Werktagen annehmen. Ein Vertrag, auch bei mündlichem Auftrag, kommt erst mit unserer
Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der
Leistung. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
b) Für Umfang und Gegenstand der Leistung
ist alleine die Auftragsbestätigung maßgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der
Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Leistung
vorbehaltlos entgegennimmt und nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich
widerspricht.
§ 3 Leistungen von Gigahertz
a) Wir erbringen für unseren Kunden
Dienstleistungen nach § 611 BGB, soweit nicht einzelvertraglich ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wird. Dabei behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn sich
der Kunde in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten, z.B.
durch die Nichteinhaltung vereinbarter Termine, verletzt. In solchen Fällen sind wir
berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden geltend zu machen.
b) Alle
Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrages werden in den üblichen Geschäftszeiten (Mo. - Fr.
in der Zeit von 09:00 - 17:00 Uhr) bearbeitet. Der Leistungsort sind unsere
Geschäftsräume, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eventuell mitgeteilte
Leistungszeiten sind nur annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich eine feste
Leistungszeit zugesagt. Sie beginnen mit Zugang des Auftrags, nicht jedoch bevor alle
kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind. Leistungszeiten verlängern sich
entsprechend, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug
ist.
Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind
unverbindlich und begründen keinen Anspruch. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir
sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen.
c) Auftragsänderungen
oder -erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur
Preisanpassung und Leistungszeitverlängerung.
Falls nichts anderes vereinbart, ist
eine Einweisung oder Beratung nicht geschuldet. Soweit wir technische Auskünfte geben
oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich
vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Bei kostenlos erbrachten Schulungen/Beratungen haften wir nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
Erkennen wir während der Durchführung der Leistung, dass diese
technisch und/oder prozesssicher nicht durchführbar ist oder spezifische Anforderungen
der Leistung modifiziert werden müssen, so werden wir den Kunden hierauf hinweisen und
soweit möglich Alternativvorschläge unterbreiten (change request). Hierfür übergeben wir
dem Kunden ein ergänzendes Angebot. Der Kunde muss unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb 10 Arbeitstagen ab Erhalt des Angebots schriftlich mitteilen, ob er der
Änderung zustimmt. Kann keine Einigung gefunden werden, so können beide Parteien vom
Vertrag zurücktreten. Unsere bis dahin angefallenen Aufwendungen sind zu erstatten.
Schadensersatzansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.
d) Höhere
Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, z.B.
Streik, Betriebsstörungen, fehlende Genehmigungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Unruhen, Embargos, Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, die die eigene Leistung oder
die der Vorlieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Für
Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. Wir sind
berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns aus den in diesem
Absatz genannten Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der
Kunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Der Kunde ist in diesem Fall von
seiner entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit. Ist dem Kunden aus den in diesem
Absatz genannten Gründen die Lieferung nicht mehr zumutbar, kann er nach
Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
a) Der Kunde unterstützt uns auf eigene
Kosten bei der Leistungserbringung, indem er insbesondere die für die
Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten (bei Leistungserbringung beim Kunden)
sowie die notwendigen Ressourcen und Hilfsmittel (u.a. Berechtigung und Zugang zu Hard-
und Software, ggf. Remote-Zugriff, Telekommunikation, Nutzungsorte, Zahl der angedachten
Nutzer, sowie die Informationen über den Umfang und die Strukturierung der
erforderlichen Daten usw.) in ausreichendem Maße und rechtzeitig zur Verfügung stellt.
Weiterhin wird er in erforderlichem Umfang eventuelle Fragen beantworten, bei Tests
mitwirken und Arbeitsergebnisse prüfen. Soweit möglich stellt der Kunde uns eine
Testumgebung zur Verfügung, die vom Produktiv-System des Kunden getrennt ist.
Insbesondere wird der Kunde uns bis zu drei qualifizierte, entscheidungsbefugte
Ansprechpartner benennen. Der Kunde informiert uns vollständig und umfassend,
insbesondere wird er uns auch ungefragt über etwaige Änderungen schriftlich informieren.
Dabei können wir auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben des Kunden ohne
eigene Nachprüfung vertrauen und diese Angaben unseren Leistungen zugrunde legen.
b) Der Kunde ist für eine regelmäßige, im Regelfall tägliche Sicherung seiner Daten
verantwortlich. Daneben wird der Kunde unmittelbar vor jeder Änderung an dem
Computersystem durch uns sowie unmittelbar nach der Änderung durch uns eine
Datensicherung vornehmen, um einen eventuellen Datenverlust zu vermeiden.
c)
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht hierdurch eine
Verzögerung, so trägt er die entstehenden Kosten unabhängig von einer etwaigen
Pauschalpreisabrede. Wir sind dann berechtigt, die dem Kunden obliegende Handlung selbst
und auf dessen Kosten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Unsere gesetzlichen Rechte
werden hierdurch nicht berührt.
§ 5 Preise / Zahlung
a) Es gelten unsere jeweils gültigen
Listenpreise. Unsere Preise sind in EUR und verstehen sich zuzüglich Nebenkosten und
gesetzlicher Umsatzsteuer.
Reisezeiten werden als Arbeitszeit abgerechnet. Vom
Kunden zu vertretende Wartezeiten unserer Mitarbeiter werden wie Arbeitszeit
abgerechnet. Vom Kunden bestätigte und damit geblockte Zeiten, die vom Kunden weniger
als 5 Tage vor dem vereinbarten Termin verschoben oder storniert werden, werden
ebenfalls wie Arbeitszeit abgerechnet, sofern wir unsere Mitarbeiter nicht anderweitig
bei Kunden einsetzen können. Im Fall einer durch den Kunden verursachten Verschiebung
oder Stornierung eines vereinbarten Termins muss der Kunde eventuelle bereits
angefallene Reisekosten sowie Buchungs-, Umbuchungs- oder Stornierungskosten
erstatten.
b) Falls nicht anderes vereinbart, wird der Aufwand monatlich
nachträglich abgerechnet. Die Erstellung von Reparaturkostenangeboten /
Kostenvoranschlägen ist Arbeitszeit. Die Kosten werden bei einer Erteilung des Auftrags
später angerechnet. Wir weisen darauf hin, dass die telefonische Beratung Arbeitszeit
ist.
Wird ein Kostenlimit vereinbart und zeigt sich, dass die Durchführung der
Arbeiten bei Einhaltung des vorgegebenen Kostenlimits nicht möglich ist, werden wir den
Kunden entsprechend während der Auftragsausführung informieren und mit diesem
vereinbaren, ob ein Auftrag über das ursprüngliche vorgegebene Kostenlimit erteilt wird
oder die Arbeiten unter Berechnung der bisher aufgelaufener Kosten abgebrochen werden
sollen.
Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug sofort fällig.
Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich.
Skontoabzug ist nur nach unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung möglich. Bei
Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig, sowie
Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) fällig.
Dem Kunden
stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine
Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind oder auf Mängelansprüchen
beruhen.
Beträgt die vereinbarte Leistungszeit mehr als vier Monate, behalten wir
uns das Recht vor, unsere Preise mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat angemessen
zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere
aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Produktionskosten oder Markpreise für
Vergleichsprodukte, eintreten. Auf Anforderung des Kunden werden wir die
Erhöhungsfaktoren belegen. Steigt der Preis um mehr als 20 %, kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten.
c) Sofern nichts anderes vereinbart ist verstehen sich
Lizenzpreise ohne Nebenleistungen, wie Installation, Implementierung, Einführung,
Schulung, Pflege, Spesen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen
Im Falle des Verkaufs von
Waren behalten wir uns an der Leistung das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus
der Geschäftsverbindung vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts gilt Folgendes:
- Die Leistung bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets
für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser dadurch entstehendes (Mit-)
Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig in Höhe des Netto-Rechnungswertes
auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
- Der
Kunde hält die Leistung in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Leistung auf
seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige
Schäden, soweit ihm dies zumutbar ist. Auf Anforderung ist ein Nachweis vorzulegen.
-
Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Leistung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu
veräußern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und
Sicherungsübereignung sind unzulässig.
- Der Kunde tritt Forderungen, die aus
dem Weiterverkauf der Leistung, an Stelle der Leistung oder sonst hinsichtlich der
Leistung entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten
bereits jetzt sicherungshalber an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ohne
oder nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
- Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in
eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind zur Offenlegung berechtigt.
-
Bei Zugriffen Dritter auf die Leistung, insbesondere durch
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, weist der Kunde den Dritten auf unser Eigentum hin und
unterrichtet uns unverzüglich. Der Kunde erstattet uns die Kosten unserer Intervention,
sofern wir gegen Dritte keine Kostenerstattung durchsetzen können.
Vertragswidriges
Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag
(Verwertungsfall), berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige
Herausgabe der Leistung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu
verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu.
Schadensersatzansprüche, einschließlich Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns,
bleiben unberührt. Wir können uns an der zurückgenommenen Leistung durch freihändigen
Verkauf befriedigen.
Wir behalten uns das Recht vor, die Einräumung von eventuellen
Nutzungsrechten gegenüber dem Kunden zu widerrufen, wenn der Kunde mit der Zahlung für
mehr als einen Monat in Verzug gerät.
§ 7 Mängelrechte / Haftung
a) Der Kunde hat – soweit er Kaufmann
ist – die erhaltene Leistung unverzüglich nach Fertigstellung / Erhalt sorgfältig zu
untersuchen. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der
Bestellung entsprechend, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der
Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung
anzuzeigen.
Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass
diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien.
Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.
Wir erbringen
unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen technischen Beraters bzw.
Dienstleisters auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehenden Sachlage.
Dabei wenden wir die übliche Vorsicht und Fachkunde an. Gewähr für die Richtigkeit der
Beratung kann daher nur insoweit übernommen werden, als die vorgelegten Unterlagen zur
Beurteilung des Inhaltes als auch des Beratungsumfanges ausreichend und vollständig
waren.
b) Sofern eine Leistung mangelhaft ist und wir zur Nacherfüllung
verpflichtet sind, erfüllen wir diese Pflicht nach unserer Wahl durch Beseitigung des
Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Der
Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und
Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus
entstehenden Folgen befreit.
Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der
Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu
verständigen sind, hat der Kunde das Recht, einen Mangel selbst oder durch Dritte
beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, ohne dass er uns zuvor die
Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die
daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Zustimmung durchgeführte
Änderungen der Leistung.
c) Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen unbeschränkt bei Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei
Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für
Schäden, die auf Vorsatz beruhen oder soweit Schäden durch die unsere
Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Auch bei einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, lediglich bei einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere
Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei leichter
Fahrlässigkeit haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und hierbei
beschränkt auf das Dreifache des Beratungshonorars. Vertragswesentliche Pflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im
Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit
weitergehende Schäden durch die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Wenn durch Nutzung unserer Leistung dem Kunden ein Schaden entstehen kann, der höher
ist, als diese Haftungsbegrenzung, wird der Kunde uns schriftlich darauf hinweisen. Wir
werden dem Kunden dann ein Angebot über eine entsprechende Zusatzversicherung zur
Abdeckung des Zusatzrisikos machen.
Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
gelten auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen.
d) Ansprüche wegen Mängel, die nicht auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Handlung beruhen und/oder Haftung für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, verjähren nach Ablauf eines
Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, bei gebrauchter Leistung sind sie
ausgeschlossen. Im Übrigen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
e) Wir haften
nicht für Produkte oder Leistungen Dritter, die nicht als Subunternehmer oder
Erfüllungsgehilfen für uns tätig sind. Für durch Mitarbeiter des Kunden verursachte
Schäden haften wir nur, wenn diese auf unsere ausdrückliche Weisung hin handelten.
Der
Kunde ist verpflichtet, in branchen- und strukturüblichem Umfang eigene Versicherungen
zu unterhalten (z. B. insbesondere Betriebsausfallversicherung).
Der Kunde haftet
für unberechtigte Mängelrügen, wenn die Ursache des Mangels in seinem
Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat.
Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu verantworten sind, werden
gemäß unseren aktuellen Listenpreisen berechnet.
Ein eventuelles Mitverschulden muss
sich der Kunde anrechnen lassen. Der Kunde ist insbesondere für eine regelmäßige
Sicherung seiner Daten verantwortlich (s. auch § 4). Für fahrlässig verursachte Schäden
aus Datenverlust entfällt unsere Haftung, wenn der Kunde nicht sichergestellt hat, dass
diese Daten aus Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird,
mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Im Übrigen ist die Haftung auf die
Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes begrenzt, der bei täglicher
Datensicherung entstanden wäre, maximal begrenzt jedoch auf das Doppelte des betroffenen
Auftragswertes und nicht mehr als zweimal diese Summe im Kalenderjahr. Für durch
Mitarbeiter des Kunden verursachte Schäden haften wir nur, wenn diese auf unsere Weisung
hin handelten.
f) Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte
Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
Wir unterhalten eine
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer
Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio €.
§ 8 Schutzrechte, Geheimhaltung, Datenschutz, Rechteübertragung
a)
Falls nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, trägt der Kunde die
Verantwortung für die unbeschränkte Zulässigkeit der Bearbeitung / Veränderung eventuell
vorhandener Software. Ebenso trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass durch vom
Kunden vorgegebene Leistungsergebnisse keine Rechte Dritter verletzt werden,
insbesondere aus Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht.
Soweit wir im Rahmen der
Leistungserbringung Softwarebestandteile bearbeiten oder neu erstellen, so gilt
folgendes: Führt die Benutzung der Leistung zur Verletzung gewerblicher oder
urheberrechtlicher Schutzrechte im Inland, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere
Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Kunden erwirken, oder sie so ändern, dass das
Schutzrecht nicht verletzt wird oder durch eine schutzrechtskonforme Leistung
austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden
die gesetzlichen Rechte zu. Diese Verpflichtung besteht nur, soweit der Kunde uns
unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert, eine Verletzung nicht anerkennt
und uns alle Abwehrmaßnahmen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der
Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er
verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein
Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
Eine Nutzung der von uns
erbrachten Leistungen im Ausland ist nur nach entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung
möglich.
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die
Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch spezielle
Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch
verursacht wird, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden verändert oder zusammen mit
nicht von uns gelieferter Leistung eingesetzt wurde. Der Kunde stellt uns hiermit von
allen Forderungen Dritter frei und trägt auch die Kosten der angemessenen
Rechtsverteidigung, die von Dritten wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend
gemacht werden.
b) Der Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere Preise
und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich behandeln und
ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen,
Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst
zugänglich machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die
Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der
Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen die
Inhalte zugänglich gemacht werden, auferlegen.
Der Kunde willigt ein, dass seine
Daten (Kommunikationsdaten, verantwortliche Mitarbeiter, Art und Umfang seiner
Bestellungen, etc.) von uns zur Vertragsabwicklung verwendet werden. Wir dürfen die
Daten auch zur Information des Kunden über unsere Produkte und Leistung verwenden, wenn
sie typischerweise in Verbindung mit den Produkten und Leistung benutzt werden, die der
Kunde bei uns erworben hat.
c) Soweit wir Software bearbeiten oder neu
erstellen, räumen wir - falls nicht anders vereinbart - dem Kunden mit Bezahlung der
Leistung Software die nicht ausschließliche und nicht übertragbare schuldrechtliche
Befugnis ein, die Software im Rahmen seines Unternehmens auf einem Rechner und für
eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Alle sonstigen Rechte an der Software
einschließlich des dazugehörigen Materials (Quellcode, Update, Dokumentation) und der
davon angefertigten Kopien, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seiner eigenen
Software oder derjenigen eines Dritten verbindet, verbleiben bei uns. Die Vergabe von
Unterlizenzen durch den Kunden ist nicht zulässig.
Soweit es gesetzlich oder
vertraglich nicht ausdrücklich gestattet ist, darf der Kunde kein Reverse Engineering
und keine Dekompilierung der Software durchführen oder durchführen lassen, soweit wir
Rechte an der Software haben.
Der Kunde darf die Software nur zu Sicherungs- und
Archivierungszwecken vervielfältigen. Jede weitere Vervielfältigung und/oder Bearbeitung
außerhalb einer notwendigen Fehlerberichtigung, Übersetzung und/oder weitere Verbreitung
sind ohne unsere schriftliche Einwilligung verboten. Unsere Copyrightvermerke und Marken
sind nicht zu entfernen.
Die Weitergabe der Software bedarf unserer schriftlichen
Einwilligung. Sie wird erteilt, wenn sichergestellt ist, dass der Kunde die Nutzung der
Software einstellt, sich der Nutzungsumfang beim neuen Nutzer nicht erhöht und dieser
die Beschränkung der Nutzungsbefugnis und unsere Rechte an der Software respektiert.
§ 9 Schlussbestimmungen
Die AGB gelten auch für die mit dem Kunden
verbundenen Unternehmen im Sinne des §15 Aktiengesetz. Der Kunde hat diese AGB seinen
verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen,
die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform (auch
Fax). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten
Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der
Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus
diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354a HGB bleibt
unberührt. Es gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingend nationales Recht
entgegensteht.
Falls nicht anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz, auch für
Gewährleistungsansprüche, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann oder
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist unser Sitz ausschließlicher
Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu
verklagen.
Stand: 08. Oktober 2015