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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gigahertz GmbH

 

§ 1 Geltung

All unsere Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen, auch zukünftige, (im Folgenden „Leistung“) erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge mit uns; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.
Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§§ 14, 310 BGB). Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Diese werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.


§ 2 Vertragsschluss

a) Falls nicht anders ausdrücklich erklärt, sind unsere Angebote freibleibend. Aufträge des Kunden können wir innerhalb von 15 Werktagen annehmen. Ein Vertrag, auch bei mündlichem Auftrag, kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Leistung. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

b) Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist allein die Auftragsbestätigung maßgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Leistung vorbehaltlos entgegennimmt und nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich widerspricht.


§ 3 Leistungen von Gigahertz

a) Wir erbringen für unseren Kunden Dienstleistungen nach § 611 BGB, soweit nicht einzelvertraglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Dabei behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten, z.B. durch die Nichteinhaltung vereinbarter Termine, verletzt. In solchen Fällen sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden geltend zu machen.

b) Alle Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrages werden in den üblichen Geschäftszeiten (Mo. – Fr. in der Zeit von 09:00 – 17:00 Uhr) bearbeitet. Leistungsort sind unsere Geschäftsräume, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eventuell mitgeteilte Leistungszeiten sind nur annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich eine feste Leistungszeit zugesagt. Sie beginnen mit Zugang des Auftrags, nicht jedoch, bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind. Leistungszeiten verlängern sich entsprechend, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug ist.
Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen.

c) Auftragsänderungen oder -erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpassung und Leistungszeitverlängerung.
Falls nichts anderes vereinbart, ist eine Einweisung oder Beratung nicht geschuldet. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung. Bei kostenlos erbrachten Schulungen/Beratungen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Erkennen wir während der Durchführung der Leistung, dass diese technisch und/oder prozesssicher nicht durchführbar ist oder spezifische Anforderungen der Leistung modifiziert werden müssen, so werden wir den Kunden hierauf hinweisen und soweit möglich Alternativvorschläge unterbreiten (change request). Hierfür übergeben wir dem Kunden ein ergänzendes Angebot. Der Kunde muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Arbeitstagen ab Erhalt des Angebots schriftlich mitteilen, ob er der Änderung zustimmt. Kann keine Einigung gefunden werden, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Unsere bis dahin angefallene Aufwendungen sind zu erstatten. Schadensersatzansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.

d) Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, z.B. Streik, Betriebsstörungen, fehlende Genehmigungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Unruhen, Embargos, Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, die die eigene Leistung oder die der Vorlieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns aus den in diesem Absatz genannten Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Der Kunde ist in diesem Fall von seiner entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit. Ist dem Kunden aus den in diesem Absatz genannten Gründen die Lieferung nicht mehr zumutbar, kann er nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.


§ 4 Mitwirkung des Kunden

a) Der Kunde unterstützt uns auf eigene Kosten bei der Leistungserbringung, indem er insbesondere die für die Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten (bei Leistungserbringung beim Kunden) sowie die notwendigen Ressourcen und Hilfsmittel (u.a. Berechtigung und Zugang zu Hard- und Software, ggf. Remote-Zugriff, Telekommunikation, Nutzungsorte, Zahl der angedachten Nutzer, sowie die Informationen über den Umfang und die Strukturierung der erforderlichen Daten usw.) in ausreichendem Maße und rechtzeitig zur Verfügung stellt. Weiterhin wird er in erforderlichem Umfang eventuelle Fragen beantworten, bei Tests mitwirken und Arbeitsergebnisse prüfen. Soweit möglich stellt der Kunde uns eine Testumgebung zur Verfügung, die vom Produktiv-System des Kunden getrennt ist. Insbesondere wird der Kunde uns (maximal) drei qualifizierte, entscheidungsbefugte Ansprechpartner benennen. Der Kunde informiert uns vollständig und umfassend, insbesondere wird er uns auch ungefragt über etwaige Änderungen der Umstände, bei denen für den Kunden erkennbar ist, dass sie für uns relevant sein können, zumindest in Textform informieren. Dabei können wir auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben des Kunden ohne eigene Nachprüfung vertrauen und diese Angaben unseren Leistungen zugrunde legen.

b) Der Kunde ist für eine regelmäßige, im Regelfall tägliche Sicherung seiner Daten verantwortlich. Daneben wird der Kunde unmittelbar vor jeder Änderung an dem Computersystem durch uns sowie unmittelbar nach der Änderung durch uns eine Datensicherung vornehmen, um einen eventuellen Datenverlust zu vermeiden.

c) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht hierdurch eine Verzögerung, so trägt er die entstehenden Kosten unabhängig von einer etwaigen Pauschalpreisabrede. Wir sind dann berechtigt, die dem Kunden obliegende Handlung selbst und auf dessen Kosten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Unsere gesetzlichen Rechte werden hierdurch nicht berührt.


§ 5 Preise / Zahlung

a) Es gelten unsere jeweils gültigen Listenpreise. Unsere Preise sind in EUR und verstehen sich zuzüglich Nebenkosten und gesetzlicher Umsatzsteuer.
Reisezeiten werden als Arbeitszeit abgerechnet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten unserer Mitarbeiter werden wie Arbeitszeit abgerechnet. Vom Kunden bestätigte und damit geblockte Zeiten, die vom Kunden weniger als 5 Tage vor dem vereinbarten Termin verschoben oder storniert werden, werden ebenfalls wie Arbeitszeit abgerechnet, sofern wir unsere Mitarbeiter nicht anderweitig bei Kunden einsetzen können. Im Fall einer durch den Kunden verursachten Verschiebung oder Stornierung eines vereinbarten Termins muss der Kunde eventuelle bereits angefallene Reisekosten sowie Buchungs-, Umbuchungs- oder Stornierungskosten erstatten.

b) Falls nicht anderes vereinbart, wird der Aufwand monatlich nachträglich abgerechnet.
Die Erstellung von Reparaturkostenangeboten / Kostenvoranschlägen ist Arbeitszeit. Die Kosten werden bei einer Erteilung des Auftrags später angerechnet. Wir weisen darauf hin, dass die telefonische Beratung Arbeitszeit ist.
Wird ein Kostenlimit vereinbart und zeigt sich, dass die Durchführung der Arbeiten bei Einhaltung des vorgegebenen Kostenlimits nicht möglich ist, werden wir den Kunden entsprechend während der Auftragsausführung informieren und mit diesem vereinbaren, ob ein Auftrag über das ursprüngliche vorgegebene Kostenlimit erteilt wird oder die Arbeiten unter Berechnung der bisher aufgelaufenen Kosten abgebrochen werden sollen.
Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug sofort fällig. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Skontoabzug ist nur nach unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung möglich. Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig, sowie Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) fällig.
Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind oder auf Mängelansprüchen beruhen.
Beträgt die vereinbarte Leistungszeit mehr als vier Monate, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Produktionskosten oder Markpreise für Vergleichsprodukte, eintreten. Auf Anforderung des Kunden werden wir die Erhöhungsfaktoren belegen. Steigt der Preis um mehr als 20 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

c) Sofern nichts anderes vereinbart ist verstehen sich Lizenzpreise ohne Nebenleistungen, wie Installation, Implementierung, Einführung, Schulung, Pflege, Spesen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen.


§ 6 Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen

Im Falle des Verkaufs von Waren behalten wir uns an der Leistung das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts gilt Folgendes:
– Die Leistung bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser dadurch entstehendes (Mit-) Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig in Höhe des Netto-Rechnungswertes auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
– Der Kunde hält die Leistung in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Leistung auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, soweit ihm dies zumutbar ist. Auf Anforderung ist ein Nachweis vorzulegen.
– Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Leistung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
– Der Kunde tritt Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Leistung, an Stelle der Leistung oder sonst hinsichtlich der Leistung entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten bereits jetzt sicherungshalber an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
– Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind zur Offenlegung berechtigt.
– Bei Zugriffen Dritter auf die Leistung, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, weist der Kunde den Dritten auf unser Eigentum hin und unterrichtet uns unverzüglich. Der Kunde erstattet uns die Kosten unserer Intervention, sofern wir gegen Dritte keine Kostenerstattung durchsetzen können.
Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag (Verwertungsfall), berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Leistung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Schadensersatzansprüche, einschließlich Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns, bleiben unberührt. Wir können uns an der zurückgenommenen Leistung durch freihändigen Verkauf befriedigen.
Wir behalten uns das Recht vor, die Einräumung von eventuellen Nutzungsrechten gegenüber dem Kunden zu widerrufen, wenn der Kunde mit der Zahlung für mehr als einen Monat in Verzug gerät.


§ 7 Mängelrechte / Haftung

a) Der Kunde hat – soweit er Kaufmann ist – die erhaltene Leistung unverzüglich nach Fertigstellung / Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der Bestellung entsprechend, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.
Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.
Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen technischen Beraters bzw. Dienstleisters auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehenden Sachlage. Dabei wenden wir die übliche Vorsicht und Fachkunde an. Gewähr für die Richtigkeit der Beratung kann daher nur insoweit übernommen werden, als die vorgelegten Unterlagen zur Beurteilung des Inhaltes als auch des Beratungsumfanges ausreichend und vollständig waren.

b) Sofern eine Leistung mangelhaft ist und wir zur Nacherfüllung verpflichtet sind, erfüllen wir diese Pflicht nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, einen Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Zustimmung durchgeführte Änderungen der Leistung.

c) Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Schäden, die auf Vorsatz beruhen oder soweit Schäden durch die unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, lediglich bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und hierbei beschränkt auf das Dreifache des Beratungshonorars. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit weitergehende Schäden durch die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Wenn durch Nutzung unserer Leistung dem Kunden ein Schaden entstehen kann, der höher ist, als diese Haftungsbegrenzung, wird der Kunde uns schriftlich darauf hinweisen. Wir werden dem Kunden dann ein Angebot über eine entsprechende Zusatzversicherung zur Abdeckung des Zusatzrisikos machen.
Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

d) Ansprüche wegen Mängel, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung beruhen und/oder Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, bei gebrauchter Leistung sind sie ausgeschlossen. Im Übrigen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

e) Wir haften nicht für Produkte oder Leistungen Dritter, die nicht als Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen für uns tätig sind. Für durch Mitarbeiter des Kunden verursachte Schäden haften wir nur, wenn diese auf unsere ausdrückliche Weisung hin handelten.
Der Kunde ist verpflichtet, in branchen- und strukturüblichem Umfang eigene Versicherungen zu unterhalten (z. B. insbesondere Betriebsausfallversicherung).
Der Kunde haftet für unberechtigte Mängelrügen, wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu verantworten sind, werden gemäß unseren aktuellen Listenpreisen berechnet.
Ein eventuelles Mitverschulden muss sich der Kunde anrechnen lassen.
Der Kunde ist insbesondere für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich (s. auch § 4). Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt unsere Haftung, wenn der Kunde nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes begrenzt, der bei täglicher Datensicherung entstanden wäre, maximal begrenzt jedoch auf das Doppelte des betroffenen Auftragswertes und nicht mehr als zweimal diese Summe im Kalenderjahr. Für durch Mitarbeiter des Kunden verursachte Schäden haften wir nur, wenn diese auf unsere Weisung hin handelten.

f) Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio €.


§ 8 Schutzrechte, Geheimhaltung, Datenschutz, Rechteübertragung

a) Falls nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, trägt der Kunde die Verantwortung für die unbeschränkte Zulässigkeit der Bearbeitung / Veränderung eventuell vorhandener Software. Ebenso trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass durch vom Kunden vorgegebene Leistungsergebnisse keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere aus Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht.
Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung Softwarebestandteile bearbeiten oder neu erstellen, so gilt folgendes: Führt die Benutzung der Leistung zur Verletzung gewerblicher oder urheberrechtlicher Schutzrechte im Inland, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Kunden erwirken, oder sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder durch eine schutzrechtskonforme Leistung austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Diese Verpflichtung besteht nur, soweit der Kunde uns unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
Eine Nutzung der von uns erbrachten Leistungen im Ausland ist nur nach entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferter Leistung eingesetzt wurde. Der Kunde stellt uns hiermit von allen Forderungen Dritter frei und trägt auch die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, die von Dritten wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.

b) Der Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen die Inhalte zugänglich gemacht werden, auferlegen.
Die Parteien werden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und erforderlichenfalls auf separate Vereinbarungen etwa zur Auftragsbearbeitung abschließen.

c) Soweit wir Software bearbeiten oder neu erstellen, räumen wir – falls nicht anders vereinbart – dem Kunden mit Bezahlung der Leistung Software die nicht ausschließliche und nicht übertragbare schuldrechtliche Befugnis ein, die Software im Rahmen seines Unternehmens auf einem Rechner und für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Alle sonstigen Rechte an der Software einschließlich des dazugehörigen Materials (Quellcode, Update, Dokumentation) und der davon angefertigten Kopien, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seiner eigenen Software oder derjenigen eines Dritten verbindet, verbleiben bei uns. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den Kunden ist nicht zulässig.
Soweit es gesetzlich oder vertraglich nicht ausdrücklich gestattet ist, darf der Kunde kein Reverse Engineering und keine Dekompilierung der Software durchführen oder durchführen lassen, soweit wir Rechte an der Software haben.
Der Kunde darf die Software nur zu Sicherungs- und Archivierungszwecken vervielfältigen. Jede weitere Vervielfältigung und/oder Bearbeitung außerhalb einer notwendigen Fehlerberichtigung, Übersetzung und/oder weitere Verbreitung sind ohne unsere schriftliche Einwilligung verboten. Unsere Copyrightvermerke und Marken sind nicht zu entfernen.
Die Weitergabe der Software bedarf unserer schriftlichen Einwilligung. Sie wird erteilt, wenn sichergestellt ist, dass der Kunde die Nutzung der Software einstellt, sich der Nutzungsumfang beim neuen Nutzer nicht erhöht und dieser die Beschränkung der Nutzungsbefugnis und unsere Rechte an der Software respektiert.


§ 9 Schlussbestimmungen

Die AGB gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des §15 Aktiengesetz. Der Kunde hat diese AGB seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen, die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform (auch Fax). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingend nationales Recht entgegensteht.
Falls nicht anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Gewährleistungsansprüche. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.



Stand: 21. Dezember 2021