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Impressum

Anschrift

Gigahertz GmbH
Hermann-von-Rautenkranz-Str. 1
76694 Forst

Telefon: +49 (7251) 50 59 37-0
E-Mail: info@gigahertz.de

Amtsgericht Mannheim, HRB 232687
Sitz der Gesellschaft: Forst (Baden)
USt.-ID-Nummer gem. §27a UStG: DE240212428
D-U-N-S Nummer: 344851584

Geschäftsführer

Frank Eckenfels

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §55 Abs. 2 RStV:
Frank Eckenfels (Anschrift siehe oben)

Bankverbindungen

Zahlungen in Euro:
Commerzbank Bruchsal
IBAN: DE23 6634 0018 0474 8653 00
SWIFT-BIC: COBADEFFXXX
Inhaber: Gigahertz GmbH

Zahlungen in US-Dollar:
Commerzbank Bruchsal
IBAN: DE93 6634 0018 0474 8653 01
SWIFT-BIC: COBADEFFXXX
Inhaber: Gigahertz GmbH

Haftpflichtversicherung

Versicherer:
Hiscox AG
Oberanger 28
80331 München

Räumlicher Geltungsbereich:
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht nur Versicherungsschutz für Vermögensschäden. Diese Einschränkung gilt nicht für Haftpflichtansprüche, wegen der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen, der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen sowie wegen indirekter Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada. Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.

Informationen gemäß §2 Abs. 1 DL-InfoV
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist die von uns bestimmte Empfangsstelle. Gerichtsstand ist ausschließlich unser Sitz. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

Ziffer 10. AGB:
Diese Bestimmungen gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.